Home Arrow Icon Knowledge base Arrow Icon Global Arrow Icon Was sind die spezifischen Anforderungen für die Genehmigung von BundesnetzAgentur


Was sind die spezifischen Anforderungen für die Genehmigung von BundesnetzAgentur


Der Bundesnetzagentur (BNetza) übernimmt die Genehmigungen für verschiedene Netzwerkzölle und Infrastrukturprojekte mit jeweils spezifischen Anforderungen. Hier ist eine Aufschlüsselung:

Netzwerkzölle
* Gasnetzbetreiber: Für Gasnetzbetreiber, bei denen noch keine Einnahmenkapitalisierung verfügte, werden die Tarife kostenreflektiv berechnet, was die Genehmigung der BNetza erfordern [1]. Dies gilt während einer Übergangszeit bis zur neuen Regulierungszeit [1].
* Neue Gasversorgungssysteme: Betreiber neu errichteter Gasversorgungssysteme, die unter die Kompetenz der BNETZA fallen, müssen schriftlich die Genehmigung für die Zulassung von Netzwerkzugriffstarifs beantragen [1]. Dieser Antrag sollte mindestens sechs Monate vor den Tarifen eingereicht werden [1].
* LNG -Einrichtungen: LNG -Anlagenbetreiber benötigen außerdem eine Tarifgenehmigung durch die BNETZA, und sie unterliegen den Sonderregeln [1].
* Erforderliche Dokumentation: Tarifanträge müssen alle erforderlichen Dokumente zur Überprüfung enthalten und schriftlich oder elektronisch eingereicht werden [1]. Schriftliche Bewerbungen sollten idealerweise auf einseitigem A4-Papier sein, signiert und per eingetragener Post zusammen mit anderen Dokumenten gemäß § 23A (3) ENWG [1] gesendet werden.

Frequenzzuweisungen für kurzfristige Verwendung

* Antragseingabe: Bewerbungen sollten spätestens 15 Tage vor dem geplanten Nutzungsbeginn eingereicht werden [4].
* Verspätete Einreichungen: Die rechtzeitige Zuordnung kann nicht garantiert werden, wenn Anträge verspätet eingereicht werden. Außerdem sind die Zuordnungsgebühren für Anträge höher, die weniger als 15 Tage vor dem ersten Gebrauchstag erhalten wurden [4].
* Gründe für die Ablehnung: Die Zuordnung kann abgelehnt werden, wenn die Anforderungen an eine effiziente und störungsfreie Verwendung von Frequenzen nicht erfüllt sind [4]. Außerdem können Aufträge abgelehnt werden, wenn die von der BNETZA erhobenen Gebühren nicht bezahlt wurden [4].

Allgemeine Anforderungen

* Die BNETZA ist für die Genehmigungen gemäß § 23A ENWG verantwortlich, wenn der Antragsteller ein Gasverteilungssystem betreibt, das die Bundesstaatengrenzen überschreitet, oder wenn mindestens 100.000 Kunden direkt oder indirekt mit dem System verbunden sind, gemäß § 54 Abs. 1 und 2) sind mit dem System verbunden. Enwg [1].

Zitate:
[1] https://www.bundesnetzagentur.de/en/rulingchambers/chamber9/04_gno/042_calcnettariffs/0423_Approval/Chamber9_Approval.html
[2] https://www.bsi.bund.de/shareddocs/downloads/bsi/publications/techguidelines/tr03163/bsi-tr-03163.pdf?__blob=publicationfile&v=5
[3] https://reglobal.org/germanys-bnetza-uproves-nep-to-deliver-cimate-neutrality-y-2045/
[4] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/EN/Areas/Telecommunications/Companies/TelecomRegulation/FrequencyManagement/FrequencyAssignment/ShortTermFreqUsage/VVKuNz_E.pdf?__blob=publicationFile&v=9
[5] https://www.davidpublisher.com/public/uploads/contribute/5c5118cf2d807.pdf
[6] https://www.bundesnetzagentur.de/en/rulingchambers/chamber8/rc8_03_transparenz/rc8_transparenz.html
[7] https://ppp.worldbank.org/public-private-spartnership/library/federal-network-authority-bundesnetzagentur-bnetza
[8] https://www.dlapiperdataprotection.com/?t=data-protection-Officers&c=de