Home Arrow Icon Knowledge base Arrow Icon Global Arrow Icon Welche spezifischen Datenbedenken führen dazu, dass die KI-Funktion in der EU blockiert wird?


Welche spezifischen Datenbedenken führen dazu, dass die KI-Funktion in der EU blockiert wird?


Die Bedenken hinsichtlich der Blockierung der KI-Funktion in der EU sind in erster Linie auf den Datenschutz, ethische Implikationen und potenzielle Risiken für die Grundrechte zurückzuführen. Das KI-Gesetz der Europäischen Union hat umfassende Vorschriften geschaffen, die KI-Systeme nach ihrem Risikograd kategorisieren, was zu spezifischen Verboten und Anforderungen führt.

Wichtige Datenbedenken

1. Nutzung biometrischer Daten:
– Der Einsatz von KI-Systemen zur biometrischen Identifizierung und Massenüberwachung hat bei Gruppen der Zivilgesellschaft erhebliche Besorgnis ausgelöst. Diese Technologien gelten als invasiv und können die Privatsphäre des Einzelnen verletzen. Aufgrund ihres Potenzials für Missbrauch in Überwachungskontexten werden Forderungen nach einem vollständigen Verbot laut.[1][2]

2. Predictive Policing:
- KI-Anwendungen, die eine auf Profilierung basierende vorausschauende Polizeiarbeit ermöglichen, stehen ebenfalls auf dem Prüfstand. Obwohl diese Systeme als hochriskant eingestuft werden, hat sich die EU aus Gründen der nationalen Sicherheit entschieden, sie nicht gänzlich zu verbieten. Stattdessen erfordern sie gründliche Compliance-Bewertungen, einschließlich einer Folgenabschätzung der Grundrechte (FRIA)[2][3]. Die Wirksamkeit dieser Bewertungen bleibt jedoch ungewiss, insbesondere im Hinblick darauf, wer für deren Durchführung qualifiziert ist und wie umfassend sie sein werden[2].

3. Transparenz und Rechenschaftspflicht:
– Das Gesetz betont die Notwendigkeit von Transparenz bei KI-Operationen, insbesondere bei Systemen mit hohem Risiko. Unternehmen müssen detaillierte Protokolle über die Entscheidungsprozesse ihrer KI führen und sicherstellen, dass Benutzer informiert werden, wenn sie solchen Systemen ausgesetzt sind. Dies ist für die Rechenschaftspflicht von entscheidender Bedeutung, birgt jedoch Herausforderungen bei der Umsetzung, insbesondere bei der Sicherstellung, dass alle Beteiligten ihre Verantwortlichkeiten im Rahmen der neuen Vorschriften verstehen[1][3].

4. Voreingenommenheit und Diskriminierung:
- Bedenken hinsichtlich Voreingenommenheit in KI-Systemen sind erheblich, da diese Technologien bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten aufrechterhalten oder verschärfen können. Die EU hat vorgeschrieben, dass KI-Entwickler während der Entwurfsphase potenzielle Verzerrungen berücksichtigen und Maßnahmen zu deren Abschwächung ergreifen müssen[4][5]. Diese Anforderung zielt auf den Schutz der Grundrechte ab, wirft jedoch Fragen hinsichtlich der Machbarkeit auf, in komplexen KI-Modellen unvoreingenommene Ergebnisse zu erzielen.

5. Menschliche Aufsicht:
– Die Forderung nach menschlicher Aufsicht während des gesamten Lebenszyklus eines KI-Systems ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes. Dazu gehört, sicherzustellen, dass menschliche Bediener bei Bedarf eingreifen können, was den Einsatz vollautomatischer Systeme erschwert[2]. Es gibt auch eine anhaltende Debatte darüber, wie die Haftung verteilt werden sollte, wenn KI-Systeme Schaden anrichten, insbesondere angesichts der Komplexität ihres Betriebs[2].

Abschluss

Der Ansatz der EU zur Regulierung von KI zeichnet sich durch eine starke Betonung des Schutzes individueller Rechte und der Gewährleistung ethischer Standards aus. Die Herausforderungen durch Datenschutz, Voreingenommenheit und Rechenschaftspflicht bleiben jedoch weiterhin erhebliche Hürden, die angegangen werden müssen, während die Gesetzgebung bis 2026 umgesetzt wird. Das Gleichgewicht zwischen der Förderung von Innovation und dem Schutz der Grundrechte wird für die Gestaltung der künftigen KI-Landschaft von entscheidender Bedeutung sein Europa.

Zitate:
[1] https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/05/21/artificial-intelligence-ai-act-council-gives-final-green-light-to-the -first-worldwide-rules-on-ai/
[2] https://www.globalpolicyjournal.com/blog/03/05/2024/unanswered-concerns-eu-ai-act-dead-end
[3] https://usercentrics.com/knowledge-hub/eu-ai-regulation-ai-act/
[4] https://www.infolawgroup.com/insights/2024/6/10/europe-issues-guidance-on-the-interplay-between-data-protection-and-generative-ai
[5] https://secureprivacy.ai/blog/eu-ai-act-compliance
[6] https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0267364922001133
[7] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/QANDA_21_1683
[8] https://www.dataguidance.com/opinion/international-interplay-between-ai-act-and-gdpr-ai